Vermögensbildung, Unterhalt Bedeutung

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Vermögensbildung, Unterhalt

Vermögensbildung, Unterhalt Logo #42834Eine einseitige Vermögensbildung auf Seiten des Unterhaltspflichtigen ist grundsätzlich ausgeschlossen, so dass entsprechende Posten grundsätzlich nicht vom Einkommen abzuziehen sind. Bei mittleren bis hohen Einkommen kann aber ein Vorwegabzug in bestimmter Höhe zulässig sein. Weiterhin kann die Tilgung auf ein Eigenheim im Eigentum des Pflich...
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